wir haben hier die häufigsten Fragen und Antworten für Dich zusammengestellt
6 Monate vor deinem Geburtstag kannst Du dich zum Führerschein anmelden. Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens ein Monat vor deinem Geburtstag gemacht werden.
Du brauchst ein Passbild, einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs.
Für die Klasse B gliedert sich der Unterricht in 12 Grundstoffthemen und 2 klassenspezifische Themen.
Natürlich musst du nicht erst alle Themen besucht haben, um praktische Fahrstunden zu nehmen. Es ist aber sinnvoll, erst einmal an ein paar Unterrichtsstunden teilzunehmen, damit du bereits einen ersten Einblick in das Thema Fahren bekommst. Grundsätzlich bieten wir dir eine Verzahnung zwischen Theorie und Praxis. Deine Praxisausbildung kannst du also gerne parallel zur Theorie machen.
Die praktische Ausbildung gliedert sich in 5 Ausbildungsstufen
1. Grundstufe
2. Aufbaustufe
3. Leistungsstufe
4. Besondere Ausbildungsfahrten ( 5Ül/ 4AB/ 3NF)
5. Reifestufe und Teststufe
Für die Ausbildung sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben. Die Anzahl der Übungsstunden hängt von deinem persönlichen Geschick und Können ab, variiert also von Schüler zu Schüler, aber bisher hat es jeder geschafft.
Für den Führerschein mit 17 fallen grundsätzlich die gleichen Kosten an wie für den “normalen” Führerschein der Klasse B. Es entstehen allerdings geringe Mehrkosten für das Eintragen der Begleitpersonen.
Wer den Führerschein Klasse B, also den Autoführerschein, gemacht hat, darf neben dem Pkw noch eine ganze Menge anderer Fahrzeuge fahren. Voraussetzung: Das Fahrzeug darf die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten, und es dürfen nicht mehr als acht Personen befördert werden
Ohne Begleitung fahren – ab dem 18. Geburtstag Mit deinem 18. Geburtstag kannst du sofort auch ohne Begleitung mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Die Bescheinigung musst du innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eintauschen – denn spätestens dann verliert sie ihre Gültigkeit.
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE darf eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg mit einem Anhänger oder Sattelanhänger geführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Das kommt ganz auf dich an, da es von der individuellen Leistung und Motivation abhängt,
• Wie oft kommst du zum Theorieunterricht?
• Hast du deine Papiere zusammen und abgegeben?
• Wie flexibel bist du bei Fahrstunden?
• Insgesamt solltest du ca. 3 Monate für die Ausbildung einplanen.
Für die Ausbildung sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben. Die Anzahl der Übungsstunden hängt von deinem persönlichen Geschick und Können ab, variiert also von Schüler zu Schüler, aber bisher hat es jeder geschafft.
Solltest du die Fahrschule wechseln wollen, so ist das jederzeit möglich. Falls noch Ausstände bei deiner jetzigen Fahrschule vorhanden sind, musst du diese zuerst begleichen. Danach kannst du dort folgende Unterlagen anfordern, die du für den Fahrschulwechsel benötigst:
• Ausbildungsbescheinigung über Theoriestunden
• Ausbildungsbescheinigung über Sonderfahrten
• Ausbildungsnachweis
• Fahrerlaubnisantrag (falls noch nicht bei der Behörde abgegeben)
Du brauchst mindestens eine Begleitperson, die die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
1. Mindestens 30 Jahre alt
2. Nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg
3. Mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis
Möglichst rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher. Sonst müssen wir dir leider 75% der Fahrstunde berechnen.